Mietbedingung 

  • Die Vermietung erfolgt ausschließlich gegen Vorlage eines gültigen Deutschen Personalausweises oder internationalen Reisepasses mit gültiger Aufenthaltserlaubnis.
  • Es ist eine Kaution von 150,00 Euro zu hinterlegen
  • Die gemieteten Gegenstände bleiben unveräußerliches Eigentum des Vermieters.
  • Der Mieter verpflichtet sich, mit den Mietgegenständen pfleglich und sorgfältig umzugehen und vor Beschädigung zu schützen. Bei Beschädigungen werden Reparaturkosten oder Neulieferung dem Mieter in Rechnung gestellt.
  • Werden Mietgegenstände verschmutzt zurückgegeben, so muss der Mieter anstehende Reinigungskosten übernehmen.
  • Bei Selbstabholung gelten folgende Regelungen: Der Mieter haftet für die komplett, angemieteten Gegenstände in Bezug auf Feuer und Wasserschäden, mutwillige Beschädigung, Vandalismus, Fehlbedienung und Diebstahl. Die entliehenen Gegenstände sind nicht versichert. Der Vermieter Hüpfburgverleih HüpfGlück übernimmt keinerlei Haftung für Sach- und Personalschäden.
  • Die Mietsachen dürfen vom Mieter nicht weitervermietet oder sonst an Dritte überlassen werden.
  • Werden Mietsachen nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zurückgebracht, erheben wir eine Nachgebühr. Für alle weiteren Schäden, die dem Vermieter durch die verspätete Rückgabe entstehen, haftet der Mieter.
  • Die Nutzung der gemieteten Gegenstände erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr.
  • Der Mieter übernimmt die volle Haftung für Sach- und Personenschäden die aus dem Gebrauch der Hüpfburg entstehen können.
  • Der Vermieter übergibt die Hüpfburg in gebrauchsfähigem Zustand, übernimmt aber keine Haftung und Schadensersatz, wenn sich ein Gebrauch- oder Funktionsmangel herausstellt.
  • Der Mieter verpflichtet sich alle Schäden und Funktionsmängel, die sich bei Gebrauch der Hüpfburg herausstellen, unverzüglich anzuzeigen.
  • Der Mieter haftet im vollen Umfang für Schäden und Verschmutzungen an der Hüpfburg, die während des Mietzeitraums entstanden sind.
  • Der Mieter haftet für das Abhandenkommen der Hüpfburg.
  • Die Kosten für Reparatur, Reinigung und Wiederbeschaffung werden dem Mieter in Rechnung gestellt.